Brunnen verunreinigt – Eppelheimer Grüne erstatten Strafanzeige 9. Dezember 200526. September 2008 Die Fraktionsvorsitzende der Eppelheimer Grünen, Christa Balling-Gündling, erstattete am 5.12.05 mit Unterstützung der grünen Fraktion Strafanzeige wegen Gefährdung der öffentlichen Wasserversorgung und anderer Umweltdelikte. Diese Maßnahme sei nach Auffassung der Eppelheimer Grünen erforderlich geworden, nachdem bereits Ende 2004 bei einer Routineuntersuchung der Landesanstalt für Umweltschutz im Wasser des Förderbrunnen 2 das Unkrautvernichtungsmittel Bentazon in unzulässiger Höhe nachgewiesen worden war und der Brunnen hierauf abgeschaltet werden musste. Demnach betrug der gemessene Wert 0,39 Mykrogramm/Liter. Gesetzlich zulässig seien lediglich 0,10 Mykrogramm/Liter. Hiervon seien die Mitglieder des Technischen Ausschusses in einer öffentlichen Sitzung am 24. Oktober 2005 unterrichtet worden, heißt es in der Strafanzeige. In der darauffolgenden Sitzung am 21. November sei das Gremium dann mündlich darüber informiert worden, dass auch möglicherweise der zweite Brunnen aufgrund erhöhter Werte abgeschaltet werden müsse. „Die Eppelheimer Verwaltung müsste ein besonderes Interesse an der Aufklärung des Sachverhaltes haben“, so Balling-Gündling. Denn durch die Verschmutzung beider Brunnen sei die Trinkwasserversorgung der Eppelheimer Bevölkerung auf unabsehbare Zeit gefährdet. Dennoch habe die Verwaltung auf eine Anzeige wegen angeblich mangelnder Erfolgsaussichten verzichtet. Erst nachdem die Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingegangen sei, habe der Bürgermeister mit einer Klageandrohung gegen die BASF als Hersteller des Unkrautvernichtungsmittels reagiert. Eine solche Klage – quasi nach amerikanischem Muster, wonach der Hersteller für unsachgemäßen Gebrauch zu haften hat – habe nach Auffassung der Grünen wenig Aussicht, zumal die Herstellung ja rechtlich erlaubt sei. Nicht der Hersteller sei haftbar zu machen, sondern derjenige, der das Mittel unsachgemäß oder in unzulässigen Mengen einsetzt. „Wer fahrlässig oder vorsätzlich unser wichtigstes Lebensmittel verunreinigt oder vergiftet, muss auch mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen“, argumentieren die Grünen. Die Aussichten, den Verursacher ausfindig zu machen, schätzen die Grünen als gut ein. Dies sei ihnen auf eine direkte Nachfrage bei Hydrologen der Firma Fresenius, einem weltweit im Bereich Wasserversorgung und Umwelttechnik tätigem Unternehmen, bestätigt worden. Bentazon ist in vier zugelassenen Unkrautvernichtungsmitteln der BASF enthalten, die nur unter Beachtung strengster Auflagen verwendet werden dürfen. Es wird im Bereich Sonderkulturen, wie Tabak- und Maisanbau, angewandt. In der Schweiz ist sein Einsatz bereits seit Jahren verboten. Deutsche Umweltverbände setzen sich seit langem für ein Verbot des Herbizids ein, das laut BUND in hohen Dosen die Haut reizt, wie ein Nervengift wirkt und im Extremfall sogar tödlich sein kann. Bei Überschreitung der Grenzwerte in beiden Brunnen, hätte die Stadt Eppelheim keine eigene Wasserversorgung mehr und müsste das Trinkwasser von anderen Wasserwerken kaufen, geben die Grünen zu bedenken. Die Konsequenz wäre die Schließung des Eppelheimer Wasserwerkes und somit die völlige Abhängigkeit Eppelheims von fremden Wasserlieferanten. (ids)