Ausbau der Leonie-Wild-Straße 21. Juli 201413. August 2014 Sebastian Unglaube Stellungnahme Sebastian Unglaube In der Stellungnahme meine Fraktionskollegin Balling-Gündling in der Gemeinderatssitzung vom 17.6.2013, TOP Brückenersatzbau über die BAB 5, heißt es: „Keinesfalls gewünscht werde von der Fraktion, dass dort ein 4. Weg nach Heidelberg gebaut und (mit einer 9,5 m breiten Straße) indirekt eine Umgehungsstraße gebaut werde.“ In der Stellungnahme in der Sitzung vom 23.9.2013, TOP Brückenersatzbau über die BAB 5, heißt es erneut: „Einer Freigabe der Brücke für den Individualverkehr werde sie [die Fraktion] jedoch nicht zustimmen.“ Mit der heutigen Beschlussvorlage sehen wir nun unsere Befürchtungen bestätigt und werden demnach nicht zustimmen: Erst wurde eine Brücke genehmigt, mit einer ausreichenden Tragkraft auch für LKWs Jetzt soll der Anschluss auf der östlichen Seite auf fünf Meter verbreitert werden Planungen für den Ausbau auf der westlichen Seite haben wir im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Wild“ auch schon gesehen. Dieser Salamitaktik werden wir nicht folgen. Dies ist es nicht, was unsere Fraktion beabsichtigte. Unsere Fraktion wollte damals nur eine Wirtschaftsbrücke mit Fahrrad- und Fußweg und will auch jetzt keine verbreiterte Fahrbahn östlich der BAB 5 – die wohlgemerkt nach 80 Meter wieder auf drei Meter verengt wird. Sollte die Straße auf Heidelberger Gemarkung nicht ebenfalls verbreitert werden, handelt es sich hier um einen schlechten Schildbürgerstreich. Hier soll jetzt ein Schleichweg mit vermehrten Verkehrsaufkommen entstehen, den unsere Fraktion nicht wollte. Auch das Argument, dieser Weg werde beim Umbau der Straßenbahnbrücke benötigt, um eine weitere Alternative nach Heidelberg zu schaffen, halten wir als zu kurzfristig gedacht. Für eine Bauzeit von 17 Monaten, die der Bau der Straßenbahnbrücke benötigt, sollen wir Fakten für die Ewigkeit schaffen. Des Weiteren möchten wir wiederholt darauf hinweisen – auch wenn es hier einige GR-Kollegen nicht mehr hören können oder wollen – handelt es sich in diesem Bereich um geschützte Biotope, in denen nachweislich geschützte Tierarten leben. Sollte die Mehrheit des Gemeinderats dem Beschlussvorschlag folgen, so fordern wir die Verwaltung auf, ein artenrechtliches Gutachten erstellen zu lassen, und fordern, dass dieses Gutachten vorgelegt wird, bevor der erste Ast geschnitten wird.